Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Entwicklung und Implementierung von konzernweiten Compliance-Programmen mit dem Ziel, mögliche Gesetzesverstöße zu verhindern sowie Haftungsrisiken zu minimieren.
Sollten Unregelmäßigkeiten oder Verstöße auftreten, helfen wir Ihnen – diskret und effizient – die Sachverhalte mittels interner Untersuchung aufzuklären und geeignete Maßnahmen wie etwa eine Kronzeugenregelung zu ergreifen. Zugleich unterstützen wir Sie bei den oft parallel verlaufenden externen aufsichts- oder strafrechtlichen Verfahren, bei der Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche und der Prüfung oder Abwehr/Durchsetzung von Haftungsansprüchen. Unser Ansatz ist international.
Wir verfügen insbesondere über Erfahrungen in Fällen mit US-Bezug, etwa bei potentiellen Verstößen gegen US-Exportkontrollrecht (OFAC) sowie bei Ermittlungen des US-amerikanischen Department of Justice (DoJ) und anderer US-Behörden.
„Das Compliance Team von Hengeler Mueller ist erfahren, eingespielt, umsichtig und schlagkräftig; ein Team, mit dem man komplexe Situationen erfolgreich meistert."
Nora Klug, Global General Counsel, Robert Bosch GmbH
„Das Team von Hengeler Mueller ist durch seine fachliche Exzellenz, Übersicht und Ausdauer in herausfordernden Situationen von immensem Wert - eine erste Wahl für komplexe Fälle"
Florian Stork, Group General Counsel / Chief Compliance Officer, TÜV SÜD AG
„Das Compliance-Team von Hengeler Mueller beweist nicht nur bei grenzüberschreitenden Untersuchungen Disziplin und Augenmaß und erfüllt damit die Erwartungen an eine europäische Spitzenkanzlei mit internationalem Netzwerk, sondern zeichnet sich auch im Umgang mit Ermittlungsbehörden durch exzellente Kontakte auf höchste Ebene aus."
Christian Ollig, Leiter DACH, KKR
„Das Compliance-Team von Hengeler Mueller legt als in Deutschland fest verankerte Kanzlei Wert auf eine nachhaltige Zusammenarbeit und langfristige Mandantenbeziehungen - das zeigt sich natürlich auch bei der Kosten-/Nutzen-Analyse."
Jörg Kondring, General Counsel, Voith Group