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Dr. Georg Seyfarth

LL.M. Duke Law School
Partner

Georg Seyfarth unterstützt und berät Kapitalgesellschaften und ihre Organmitglieder umfassend in gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Hinsicht. Er ist besonders ausge­wiesen im Vorstandsrecht und in der Beratung von Aufsichtsräten. Georg Seyfarth berät seine Mandanten zum einen bei öffentlich bekannten Unternehmenstransaktionen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (Umstrukturierungen, M&A-Transaktionen, Rechtsgutachten zu Organpflichten). Zum anderen wird seine Unterstützung gerade bei vertraulichen und sensitiven Hintergrundangelegenheiten gesucht (Personalangelegenheiten, Compliance-Vorfälle, Haftungsfragen, D&O Versicherungen).

Einen zweiten Schwerpunkt hat Georg Seyfarth in der Beratung und Begleitung von Familiengesellschaften und Unternehmern, welche ein inhabergeführtes Unternehmen prägen. Neben der personengesellschaftsrechtlichen Beratung steht für ihn insoweit das Ziel im Vordergrund, gut zuhören zu können und seinen Gesprächspartnern auf dieser Basis eine klare Orientierung zu vermitteln. Das gilt nicht zuletzt in Mandaten, die ihren Ursprung in einer Konfliktsituation oder sogar streitigen Auseinandersetzungen haben.

Drittens hat Georg Seyfarth in den letzten Jahren zunehmend Prozesse geführt und an Schiedsverfahren mitgewirkt.

Career

Rechtsanwalt seit 1996
Universitäten Freiburg und Bielefeld (Dr. jur.)
Institut d‘Études politiques de Paris (Sciences Po, C.E.P.)
Duke Law School (LL.M.)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, 1998-2000
Co-Managing Partner 2014-2018