Vera Jungkind berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen Umwelt- und Produktrecht, Außenwirtschaftsrecht/Handelssanktionen, Datenschutzrecht, Sozialversicherungsrecht, öffentlich-rechtliche Abgaben, GwG-Compliance, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, Compliance und Internal Investigations.
Zu den Mandaten der letzten Zeit aus dem Bereich des Umwelt- und Produktrechts zählen die Beratung eines internationalen Chemiekonzerns zur Sanierung mehrerer großflächiger Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit PFAS einschl. abfall- und deponierechtlicher Fragen und Behördenverfahren (seit 2017), zum Rechtsrahmen der Verwendung und Entsorgung bestimmter chemischer Substanzen (seit 2020), von Industrieunternehmen zu rechtlichen Anforderungen an Rückbau, Sanierung und Stilllegung von Produktionsanlagen (seit 2023), eines Gefahrgutlagers zu störfallrechtlichen Anforderungen, immissionsschutzrechtlicher Genehmigung (seit 2021) und dem Umgang mit PFAS-haltigem Löschwasser (seit 2024), eines Industrieunternehmens zu heranrückender Wohnbebauung und Geruchsemissionen (seit 2024), eines Industrieunternehmens zur CE-Kennzeichnungspflicht von Maschinen (seit 2024) sowie eines Industrieunternehmens zu Rechtspflichten nach dem ElektroG (seit 2024). In zahlreichen Fällen umfasst die Beratung auch die Begleitung von verwaltungsbehördlichen Verfahren einschl. Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Gerichtsverfahren.
Im Außenwirtschaftsrecht berät Vera Jungkind aktuell (seit Februar 2022) verschiedene Unternehmen unterschiedlicher Branchen zu den Russland-Sanktionen, insbesondere zu den güter- und dienstleistungsbezogenen Sanktionen, Finanzsanktionen, zur Überprüfung von Compliance-Prozessen und Aufbau von Compliance-Organisationen einschl. geschäftspolitischer Fragen, zur Untersuchung von Lieferungen in der Vergangenheit sowie Verwaltungs- und Ermittlungsverfahren. Aktuelle Schwerpunkte (2024) sind die Beratung zur sog. No Russia Clause, zur Bemühenspflicht hins. EU-ausländischer Tochtergesellschaften sowie zur Vermeidung von Compliance-Verstößen bei indirekten Lieferungen und Umgehungen. Außerdem sind zu nennen die Beratung eines Verteidigungsunternehmens zum Kriegswaffenkontrollgesetz, zur Dual-Use-Verordnung und Zollrecht (einschl. Verwaltungsverfahren) (seit 2023), eines Vermögensverwalters (seit 2021) und eines Energiedienstleisters zum Sanktionslistenscreening (2021), eines mittelständischen Maschinenherstellers zu Exporten in den Iran und zur EU-Blocking-Verordnung und deren Anwendung auf US Secondary Sanctions gegen Iran (2020), eines Finanzdienstleisters zu einer Kontoschließung eines iranischen Kunden und zur EU-Blocking-Verordnung (2019) sowie verschiedener Unternehmen zu außenwirtschaftsrechtlichen Meldepflichten und Selbstanzeige wegen Verstoßes. Vera Jungkind hat auch langjährige Erfahrung in Investitionsprüfverfahren in verschiedenen Branchen einschließlich kritischer Infrastrukturen und Hochtechnologie.