Im Bank- und Finanz­aufsichts­recht beraten wir Unternehmen „von der Wiege bis zur Bahre“. Wir stehen Ihnen z.B. bei der Gründung und Lizenzierung, in Fragen der Corporate Governance, bei Outsourcing/​Insourcing wichtiger Funktionen, Joint Ventures, Fusionen und Übernahmen, Übertragung von komplexen multi­nationalen Portfolien und Geschäfts­bereichen, internen Untersuchungen und Compliance-Themen ebenso zur Seite wie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie in Krisen­situationen bei Restrukturierungen, Sanierung und ggf. Abwicklung oder Insolvenz.

An der Banken­restrukturierung und den großen Compliance-Fällen im Finanz­sektor der letzten Jahre waren und sind wir maßgeblich beteiligt.

Wir beraten deutsche und ausländische Privat­banken ebenso wie öffentliche und Genossenschafts­banken sowie Förder­banken, Investoren, Behörden und Ministerien. Zur Umsetzung neuer regulatorischer Regelwerke wie z.B. SSM‑V, SRM‑V, SAG, CRR/CRD IV, KAGB, EMIR, IVV u.a. stehen wir in regem Austausch mit EZB, BaFin und anderen Behörden.

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