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Gesellschaftsrecht Steuern

Hengeler Mueller berät African Parks pro bono bei Gründung und Inbetriebnahme von deutscher Stiftung

4. Dezember 2020

Die Umwelt- und Tierschutzorganisation African Parks Network hat eine deutsche Stiftung zur Sammlung von Großspenden ins Leben gerufen. Die Non-Profit-Organisation ist für die Wiederherstellung sowie das langfristige Management von Nationalparks in Partnerschaft mit Regierungen und lokalen Gemeinden verantwortlich. Sie führt derzeit 19 Nationalparks und Schutzzonen in 11 Ländern (Angola, Benin, Zentralafrikanische Republik, Tschad, die Demokratische Republik Kongo, Malawi, Mosambik, die Republik Kongo, Ruanda, Sambia und Simbabwe) mit mehr als 14,2 Mio. Hektar Land.

Hengeler Mueller hat African Parks bei der Gründung und Inbetriebnahme der gemeinnützigen Stiftung African Parks Deutschland Stiftung unentgeltlich beraten. Tätig waren die Partner Dr. Andreas Austmann (Gesellschafts- und Stiftungsrecht, Düsseldorf) und Dr. Stefanie Beinert (Steuern, Frankfurt) sowie die Associates Dr. David Annussek (Gesellschafts- und Stiftungsrecht, Düsseldorf) und Florian Ferrenberg (Steuern, Frankfurt).

Die Beratung durch Hengeler Mueller erfolgte im Rahmen der Pro Bono-Aktivitäten der Sozietät. Als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Verantwortung übernimmt Hengeler Mueller in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert wird. Empfänger sind insbesondere gemeinnützige Institutionen auf Gebieten wie Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kunst und Kultur, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Bekämpfung von Hunger und Armut.

Leitende Partner

Dr. Stefanie Beinert
Dr. Stefanie Beinert
Retired Partner