Katharina Gebhardt berät nationale und internationale Unternehmen in allen kollektiv- und individual­arbeits­rechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen, insbesondere auch bei grenzüber­schreitenden Sachverhalten.

Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten regelmäßig bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung, insbesondere bei Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.

Veröffentlichungen

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement im Kündigungsschutzprozess, DB 2024, 2761-2766, zusammen mit Jan Shelby

  • Redaktion und Co-Autorin: Liebers/Hoefs Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 7. Auflage 2023

  • Möglichkeit der Erfüllung der Geschlechterquote im Aufsichtsrat durch leitende Angestellte, DB 2020, 114-117

  • Keine Mitbestimmung in deutschen Aufsichtsräten aus dem Ausland, FA 2016, 73-77

Mandate

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Expertise

Fachbereiche

Karriere

Rechtsanwältin seit 1999
Universität Göttingen (Dr. jur.)