Katharina Gebhardt berät nationale und internationale Unternehmen in allen kollektiv- und individual­arbeits­rechtlichen Angelegenheiten.

Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen, insbesondere auch bei grenzüber­schreitenden Sachverhalten.

Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten regelmäßig bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung, insbesondere bei Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.

Expertise

Practice Areas

Career

Rechtsanwältin seit 1999
Universität Göttingen (Dr. jur.)