Grigory Bekritsky berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen. Dabei vertritt er Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht.

Grigory Bekritsky ist Lehrbeauftragter für Zivilrecht und Ökonomie an der Universität Bonn.

Veröffentlichungen

  • Co-Autor in Seibt/Buck-Heeb/Harnos, Beck’scher Online-Kommentar Wertpapierhandelsrecht

  • Co-Autor in Maume, Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR), Verlag C.H. Beck, München, Art. 92-97

  • Wissen und Ad-Hoc-Publizität, 2022

  • Die Einziehung von Gesellschaftserträgen „für die Tat“, NStZ 2022, S. 207

  • Der Nemo-Tenetur-Grundsatz im Kapitalmarktrecht, BKR 2021, 340

  • Die Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Ad-Hoc-Publizität, BKR 2020, 382

  • Die Insiderinformation im Lichte des neuen Emittentenleitfadens, WM 2020, 1959

Mandate

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Karriere

Rechtsanwalt seit 2023
Universität Bonn (Dr. iur.)
University of Oxford