25. August 2021

Mit dem Transparenz- und Finanz­informations­gesetz (TraFinG) hat der Gesetz­geber die Möglichkeit einer Vernetzung des Transparenz­registers mit anderen öffentlich zugänglichen Registern, insbesondere dem Handelsregister, verworfen. Stattdessen werden den Unternehmen doppelte, unverbunden neben­einander­stehende Mitteilungs­pflichten auferlegt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2021. Sie werden bei den Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Handlungs­bedarf auslösen. Durch den Wegfall der sog. "Mitteilungs­fiktion" müssen die Register­eintragungen parallel vorgenommen werden. Dabei ist auf einen strikten Gleichlauf der Inhalte zu achten. 

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