21. Februar 2022
Viele von uns lieben Preisnachlässe und Rabatte und machen davon regelmäßig Gebrauch. Wer würde daher sagen, dass sie per se etwas Schlechtes sind? Wettbewerbsrechtler sehen das naturgemäß differenzierter. Aus ihrer Sicht sind Rabattsysteme zwar in der Regel unproblematisch und dienen oft sogar dem Verbraucherwohl. Wenn sie jedoch von marktbeherrschenden Unternehmen eingesetzt werden, können bestimmte Arten von Rabatten, insbesondere Exklusivitäts- oder Treuerabatte, gemäß Artikel 102 AEUV auch missbräuchlich sein. Die jüngste "Intel"-Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union von Ende Januar bietet einen neuen Stand in der Kontroverse darüber, wann dies der Fall sein kann.
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