Susanne Struth berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Sie vertritt hierbei Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren.

Ferner berät sie zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.

Veröffentlichungen

Inkassovergütung als Verzugsschaden bei Erfüllung durch Abtretung an Erfüllungs statt, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2024, 8-12, zusammen mit Dirk Uwer und Friedrich Steinert.

Mandate

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Karriere

Rechtsanwältin seit 2023
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf