Stefan Kreß berät in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Fragen, bei der Strukturierung, Planung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Projekte ebenso wie in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung.

Er vertritt zudem Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

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Rechtsanwalt seit 2022
Justus-Liebig-Universität Gießen (Dr. iur.)