Johannes Ahlswede berät Unternehmen und Investoren insbesondere zu gesellschafts-, konzern- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, Umstrukturierungen, gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und M&A-Transaktionen.

Bei börsennotierten Unternehmen liegen Schwerpunkte seiner Arbeit in der Betreuung von Hauptversammlungen, öffentlichen Übernahmen sowie der Beratung im Rahmen des Corporate Housekeeping und zu Fragen der Kapitalmarktkommunikation.

Veröffentlichungen

  • Das Gesellschaftsrecht muss Start-up-freundlich werden, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27. Juni 2024

  • Quo Vadis Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH? - Gesellschaftsrechtliche Reformvorschläge für Startups und Wachstumsunternehmen -, ZGR 2023, 709-752

  • Zur Anwesenheitspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats in der virtuellen Hauptversammlung, AG 2023, 14-19

  • Konsequente Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern aus der Bundesrepublik Deutschland – eine Pflicht des Rechtsstaates, ZAR 2019, 245 – 256

  • Die Migrations- und Flüchtlingspolitik der EU – Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, ZG 1/2019 85 – 89 (zusammen mit Julia Breitfeld)

  • Die Harmonisierung des Urheberrechts, ZG 3/2017, 277 – 279 (zusammen mit Julia Breitfeld)

Mandate

Alle Mandate anzeigen

Karriere

Rechtsanwalt seit 2019
Humboldt-Universität zu Berlin
King's College London (LL.B.)