Florian Lenhart berät im Steuerrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die transaktionsbegleitende Steuerberatung, die Beratung im Unternehmensteuerrecht sowie das Internationale Steuerrecht.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht der Universität München, 2018-2021