Florian Lenhart berät im Steuerrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die transaktionsbegleitende Steuerberatung, die Beratung im Unternehmensteuerrecht sowie das Internationale Steuerrecht.
Veröffentlichungen
Internationale Steuerkoordination als nationaler Rechtfertigungsgrund?, Verein für Internationale Steuern und Finanzen München e.V., München, 22.11.2023
Rechtsreferendare haben keine erste Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG – Replik zu Birkenhof/Bösken, FR 2023, 301 ff. (gemeinsam mit Dr. Jonathan Schindler), FR 2023, 1019-1024
Das Ziel der Wahrung der deutschen Besteuerungsbefugnis als Rechtfertigungsgrund. Das Steuerstaatsprinzip als Anknüpfungspunkt für die Rechtfertigung von Einschränkungen steuersubstratverlagernder Gestaltungsmöglichkeiten, StuW 2022, 50-69
Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 a.F. (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) – zugleich Anmerkung zum Vorlagebeschluss des BFH vom 17.11.2020 – VIII R 11/18, BB 2021, 2070-2077
Folgerichtigkeit im Mehrebenensystem – ein frei aufzulösender Zielkonflikt?, IStR 2021, 91-100 (gemeinsam mit Christoph Horstmann)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht der Universität München, 2018-2021