Christian Wentrup arbeitet im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Stiftungen, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien. Diese berät er umfassend auch zu Nachfolgethemen, bei der Nachlassabwicklung und zu Gesellschafterstreitigkeiten.
Die Beratung von Stiftungen, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien betrifft häufig besonders vertrauliche Fragestellungen, bei denen unsere Arbeit selten publik wird. Die von Christian Wentrup in diesem Bereich betreuten Mandate umfassen Neuordnungen von Familienunternehmen (auch grenzüberschreitend), grundlegende Anpassungen der Strukturen und der Corporate Governance von Unternehmen und Stiftungen, Organangelegenheiten, die Gründung von Joint Ventures, Realteilungen, Strukturierung von Family Offices sowie Gesellschafterauseinandersetzungen. Häufig ist Christian Wentrup auch im Zusammenhang mit der individuellen oder unternehmensbezogenen Nachfolgegestaltung und -abwicklung tätig (einschließlich des Einsatzes von privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen, der Gestaltung von Eheverträgen und Verfügungen von Todes wegen sowie der rechtlichen Begleitung von Testamentsvollstreckern). Hinzu tritt die laufende Beratung von Stiftungen, Unternehmen und Familien, z.B. zu Transparenz- und Satzungsfragen.