Alexander Bekier berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen sowie M&A-Projekten, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Übernahmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

Zudem vertritt er Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit einem Schwerpunkt auf Organhaftungsfragen.

Expertise

Career

Rechtsanwalt seit 2011
Humboldt-Universität und Technische Universität Berlin
Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (maîtrise en droit)
Anwaltskanzlei in Chicago, 2016/2017