Deutschland will den Umfang der Meldepflicht für ausländische Direktinvestitionen erheblich ausweiten

1. Februar 2021

Am 22. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Referentenentwurf für eine weitere Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) veröffentlicht. Damit wird der Kreis der sensiblen Erwerbsvorgänge, für die eine Anmeldung ausländischer Direktinvestitionen obligatorisch und eine Freigabe eine gesetzliche Abschlussbedingung ist, erheblich erweitert. Sie folgt auf mehrere Änderungen der AWV und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), die in den letzten Jahren bereits die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen verschärft haben.

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