7. Mai 2021
Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission ein Gesetz vorgeschlagen, das die Regeln für ausländische Subventionen in der EU revolutionieren würde. Was die Kommission im Sinn hat, ist nichts Geringeres als ein völlig neues aufsichtsrechtliches Anmeldesystem ähnlich der EU-Fusionskontrollverordnung und der Kontrolle staatlicher Beihilfen. Nach der vorgeschlagenen Regelung hätte die Kommission weitreichende Befugnisse, um Subventionen zu untersuchen, die von Nicht-EU-Regierungen an Unternehmen gewährt werden, die in der EU eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission von 2020 über ausländische Subventionen würde der Gesetzesvorschlag eine Verpflichtung für Unternehmen, die ausländische Subventionen erhalten haben, einführen, M&A-Transaktionen und Angebote im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren zu melden. Darüber hinaus wäre die Kommission ermächtigt, alle anderen Marktsituationen in Bezug auf potenziell verzerrende ausländische Subventionen von Amts wegen zu untersuchen.
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