Lena de Bruyn berät und vertritt nationale und inter­­nationale Unternehmen sowie deren Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrig­keitenrechts.

Sie begleitet Mandanten zudem bei der Durchführung von internen Untersuchungen und berät zu Compliance-Fragen.

Veröffentlichungen

Nemo tenetur im Spannungsfeld zu außerstrafrechtlichen Offenbarungspflichten. Eine Untersuchung der ärztlichen Fehleroffenbarungspflicht gem. § 630c Abs. 2 S. 2 BGB. (2017)

Karriere

Rechtsanwältin seit 2019
Ludwig-Maximilians-Universität München (Dr. jur.)